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   VGH Bayern, 30.06.2017 - 3 CE 17.897   

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https://dejure.org/2017,24739
VGH Bayern, 30.06.2017 - 3 CE 17.897 (https://dejure.org/2017,24739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2017 - 3 CE 17.897 (https://dejure.org/2017,24739)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 3 CE 17.897 (https://dejure.org/2017,24739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auf Unterlassung der Wiederholung bestimmter Äußerungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Fehlender Anordnungsgrund; Keine Wiederholungsgefahr dargelegt; Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 11 CE 16.219

    Anspruch auf Beibehaltung eines Taxistandplatzes

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2017 - 3 CE 17.897
    Zwar ist eine Änderung des gestellten Antrags entsprechend § 91 VwGO im Beschlussverfahren möglich, allerdings wird überwiegend die Zulässigkeit einer Antragsänderung oder -erweiterung im Beschwerdeverfahren aufgrund der auf die Entlastung des zweiten Rechtszuges abzielenden Regelungen des § 146 Abs. 4 Sätze 3, 4 und 6 VwGO für den Regelfall abgelehnt (BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 11 CE 16.219 - juris Rn. 17; zum Streitstand Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 146 Rn. 25).

    Etwas anderes gilt nur, wenn das Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (Art. 19 Abs. 4 GG), die Zulässigkeit der Antragserweiterung gebietet und mit der Antragserweiterung keine wesentliche Änderung der zu prüfenden Gesichtspunkte einhergeht (BayVGH, B.v. 3.3.2016 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 5 C 15.803

    Unterlassung einer Äußerung eines Behördenmitarbeiters; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2017 - 3 CE 17.897
    Da stets die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen sind (vgl. BayVGH. B.v. 22.7.2015 - 5 C 15.803 - juris Rn. 13), konnte es mit dem Hinweis auf die Vermutung nicht sein Bewenden haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2017 - 15 B 778/17

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch; Akteneinsicht

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 8 B 933/09 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschlüsse vom 10. August 2015 - 10 CE 15.1341 -, juris Rn. 3, und vom 30. Juni 2017 - 3 CE 17.897 -, juris Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 B 1046/11 -, juris Rn. 32; offen gelassen in OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2016 - 16 B 51/16 -, juris Rn. 9, und 8. Januar 2010 - 19 B 1004/09 -, juris Rn. 24.
  • VG München, 17.04.2018 - M 5 K 16.5853

    Anspruch eines Beamten auf Widerruf und Unterlassung einer kritischen Äußerung

    Zugleich hat der Kläger einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, der vom erkennenden Gericht mit Beschluss vom 5. April 2017 (M 5 E 16.5852 - juris) sowie nach einer hiergegen gerichteten Beschwerde durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 30.6.2017, 3 CE 17.897 - juris) abgelehnt worden ist.

    Allein die - zwischen den Beteiligten streitige - Tatsache, dass der Kläger in gewissem Umfang noch mit der Angelegenheit "L." befasst sein könnte, genügt nicht den Anforderungen, die an eine substantiierte Darlegung der Wiederholungsgefahr zu stellen sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 30.6.2017, 3 CE 17.897 - juris Rn. 4).

  • VG Köln, 27.06.2018 - 1 L 641/18

    Rechtmäßigkeit von Äußerungen über die Vergütungspraxis in einer Kanzlei von

    vgl. zur Wiederholungsgefahr im Rahmen der Prüfung des Anordnungsgrundes auch Bay.VGH, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 3 CE 17.897 -, juris Rn. 4.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2020 - 12 M 265/20

    Weisung des Präsidenten des Landessozialgerichts, wegen des Coronavirus Sitzungen

    Die Antragsänderung ist aber - ausnahmsweise - aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes zulässig (dazu VGH München Beschl. v. 30.06.2017 - 3 CE 17.897; nachgewiesen bei Guckelberger in Sodan-Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, S 146 Rn. 94).
  • VG Ansbach, 09.05.2018 - AN 14 E 18.00487

    Kein Anspruch gegen Staatsanwaltschaft auf Unterlassung künftiger Äußerungen

    Allein die Behauptung, aus der ersten Verletzungshandlung ergebe sich die widerlegbare Vermutung einer Wiederholungsgefahr, führt im vorliegenden Fall nicht zu der Annahme, dass eine Wiederholung der verfahrensgegenständlichen Äußerung unmittelbar zu befürchten ist (so auch BayVGH, B.v. 30.6.2017 - 3 CE 17.897 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 3 CS 17.1618

    Anrechnung einer Rente auf die Versorgungsbezüge, hier: kein Verwaltungsakt

    Damit besteht für den im Beschwerdeverfahren erweiterten Antrag (zur Zulässigkeit s. BayVGH, B.v. 30.6.2017 - 3 CE 17.897 - juris Rn. 6), festzustellen, dass "der Widerspruch gegen den Bescheid vom 5. August 2016/12. Januar 2017" (gemeint: Klage gegen den Bescheid vom 5. August 2016 und den Widerspruchsbescheid vom 12. Januar 2017) aufschiebende Wirkung hat, kein Rechtsschutzbedürfnis.
  • VGH Bayern, 25.01.2021 - 3 CE 20.3148

    Kein vorbeugender Rechtsschutz im Hinblick auf eine erst noch zu treffende

    Die Zulässigkeit einer Antragsänderung oder -erweiterung im Beschwerdeverfahren wird aufgrund der auf die Entlastung des zweiten Rechtszuges abzielenden Regelungen des § 146 Absatz 4 Sätze 3, 4 und 6 VwGO für den Regelfall abgelehnt (BayVGH, B.v. 30.6.2017 - 3 CE 17.897 - juris Rn. 6; B.v. 3.3.2016 - 11 CE 16.219 - juris Rn. 17; zum Streitstand Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2019 - 19 B 1081/19

    Nachholung von Prüfungen wegen unverschuldet versäumter Leistungsnachweise in

    Grundsätzlich gegen die Zulässigkeit einer Antragsänderung oder -erweiterung im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO: OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72, juris, Rn. 7 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2017 - OVG 4 S 22.17 -, juris, Rn. 6; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 5 B 287/16 -, juris, Rn. 2 f.; eine Antragsänderung oder -erweiterung ausnahmsweise zulassend: Bay. VGH, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 3 CE 17.897 -, juris, Rn. 6.
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